4. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens, gerichtlich bestimmt auf CHF 450.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 5. Das Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege ist kostenlos. 6. Es wird kein Parteikostenersatz zugesprochen. 7. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - der Vorinstanz Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern - der Beiständin, B.________