7 tung des Lebensunterhalts zu verwenden sind (THOMAS SPESCHA, Extrasymstemische Bezüge des Sozialversicherungsrechts zum Arbeits-, Familien-, Haftpflicht-, Sozialhilfe- und Organisationsrecht, recht 2000, S. 56 ff., S. 75 m.H.a. TSCHUDI CARLO, Freizügigkeitsleistungen und Sozialhilfe, Zeitschrift für öffentliche Fürsorge [ZöF] 1996, S. 57 ff.). Es wäre nicht vertretbar, dass die Beschwerdeführerin ihren Vermögensstatus mittels Bezug von öffentlichen Geldern – und damit auf Kosten der Allgemeinheit – weiterhin erhalten könnte.