6 Das Gericht entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, ausmachend CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Ihm wird eine separate Rechnung zugestellt. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Vorinstanz Mitzuteilen: - der Beiständin - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern