Dass die angeordneten Massnahmen erfolgsversprechend sind, zeigt insbesondere der Bericht des PZM vom 24. November 2016, wonach sich das Zustandsbild des Beschwerdeführers unter der aktuellen Depotmedikation verbessert und stabilisiert hat. Die Aufforderung zur regelmässigen Therapie und zu einer regelmässigen Depotmedikation ist deshalb entgegen der fehlenden Krankheits- bzw. Behandlungseinsicht des Beschwerdeführers angezeigt und erscheint auch geeignet, den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers zu festigen und neuerliche fürsorgerische Klinikeinweisungen zu vermeiden bzw. zumindest hinauszuschieben.