Die gegen die ärztliche fürsorgerische Unterbringung erhobene Beschwerde wurde vom Obergericht des Kantons Bern mit Entscheid vom 31. Oktober 2016 (KES 16 735) abgewiesen. Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil 5A_759/2016 vom 12. Dezember 2016 nicht ein.