(Kandidat für den Stadtrat [sic!]) E-Mails vom Beschwerdeführer erhalten. Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer auf der Combox von Prof. Dr. med. G.________, unter anderem Äusserungen hinterlassen, die G.________ mit dem deutschen Dr. Mengele, «einem postmodernen Nazi-Arzt», verglichen. Am 11. Oktober 2016 sei der Beschwerdeführer im Supermarkt H.________ aufgefallen, weil er sich unanständig und aggressiv gegen das Verkaufspersonal aufgeführt habe. Er sei mit einem Hausverbot durch H.________ belegt worden. Die Gefährdungsmeldung schliesst