9. Am 30. September 2016 ging bei der Vorinstanz eine Gefährdungsmeldung der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) vom 28. September 2016 ein. Darin wurde berichtet, dass der Beschwerdeführer unter einem erneuten Schub seiner schweren psychischen Erkrankung (episodisch verlaufende paranoide Schizophrenie) leide und sich und andere dadurch erheblich gefährden könnte. Die psychische Verfassung des Beschwerdeführers solle fachärztlich abgeklärt werden. Aufgrund von Drohungen gegen Mitarbeitende der UPD solle dies in einer anderen Institution als der UPD geschehen.