Diese Massnahmen wurden unbefristet erlassen, wobei spätestens per 30. November 2018 die Einhaltung und Weiterführung überprüft werden soll (Dispositivziffer 3). Das Ambulatorium der UPD Bern wurde sodann aufgefordert, der KESB mitzuteilen, wenn der Beschwerdeführer der Weisung gemäss Ziffer 1 nicht nachkommt und Antrag zu stellen, wenn die Anordnungen veränderten Verhältnissen angepasst werden müssen (Dispositivziffer 2). Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.