10 deführer wurde mit Entscheid vom 21. Juli 2016 superprovisorisch aus dem Amt als Beistand entlassen. Den Schlussbericht reichte er erst danach ein. Die KESB hat demnach die aus ihrer Sicht erforderlichen Massnahmen für die nächste Amtsperiode, namentlich die Einsetzung einer neuen Beistandsperson, bereits getroffen. Ob eine inhaltliche Anpassung der Beistandschaft notwendig ist, hat sinnvollerweise die neue Beistandsperson zu prüfen.