Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die KESB auch den Schlussbericht hätte genehmigen müssen. Der hier interessierende Bericht ist nicht nur unvollständig, sondern teilweise auch in einem unangemessenen Tonfall abgefasst («ich frage mich ernsthaft, wo der Mann mit all dem Essen hingeht, das er uns jedes Mal aus dem Kühlschrank verschlingt», «C.________ ist egoistisch, nur seine Wünsche bestehen, die auf biegen und brechen gestillt sein wollen», vgl. Beistandschaftsbericht). Empfehlungen für die Weiterführung der Beistandschaft enthält der Bericht nicht.