Die Genehmigung von Bericht und Rechnung bedeute eine in Form eines behördlichen Entscheids erlassene Feststellung, dass der Mandatsträger seiner Rechnungspflicht nachgekommen sei und das Mandat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nach den Weisungen der KESB und im Interesse der betreuten Person erfüllt habe. Diese Kriterien seien nicht erfüllt und die Fehlund Falschbuchungen könnten nicht im Rahmen der Berichtigung korrigiert werden bzw. der Beschwerdeführer hätte sich in der Zeit vom 20. Juli 2016 bis zur Anhörung am 6. September 2016 darum kümmern können.