Verpflegungskosten für Wochenendbesuche vom 1. Januar 2011 bis 21. Juli 2016 (67 Monate à CHF 200.00), ausmachend CHF 13‘400.00. Die Schadensberechnung belaufe sich demnach auf CHF 85‘158.90. Sowohl Bericht als auch Rechnung würden weder materiell noch formell den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch Veruntreuung von Mündelgeldern, nicht beglichenen Rechnungen und nicht geltend gemachten sozialversicherungsrechtlichen Leistungen sei dem Betroffenen ein erheblicher Schaden entstanden. Demzufolge werde die Genehmigung des Berichts und der Rechnung verweigert.