in der Höhe von CHF 25‘880.00 und offene Rechnungen der Krankenkasse in der Höhe von CHF 2‘623.00. Weitere Zahlungen in der Höhe von CHF 690.55 könnten nicht zugeordnet werden bzw. es sei nicht klar, ob diese auf den Betroffenen lauten würden. Zudem bestünden Schäden aus nicht zurückgeforderten Krankheitskosten in der Höhe von CHF 1‘524.45 und nicht zurückgeforderten Zahnarztkosten von CHF 533.10 sowie unrechtmässig bezogener Verpflegungskosten für Wochenendbesuche vom 1. Januar 2011 bis 21. Juli 2016 (67 Monate à CHF 200.00), ausmachend CHF 13‘400.00.