Die Sache sei an die Vorinstanz zurückzuweisen zur Fortsetzung des Verfahrens, dies mit den Anweisungen, - dass unter Berücksichtigung erfolgter Mehrleistungen des Beschwerdeführers eine Neuberechnung vorzunehmen ist, ob und ggf. in welchem Umfang ein Schaden zu Lasten von C.________ besteht; und - dass die erfolgte Meldung an den Schadenpool zurückgenommen wird. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - 6. Die Vorinstanz beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Januar 2017 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (pag. 43 ff.).