3. Gestützt auf die Anordnung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 18.10.2016 werden die vollständigen Akten von C.________ zur Durchführung des Strafverfahrens gegen A.________ überwiesen. 4. Die KESB Oberaargau hat am 25.10.2016 den Schaden in der Höhe von CHF 85‘158.90 anerkannt und dem Schadenpool gemeldet. Zur Durchführung des Rückgriffsverfahrens werden die vollständigen Akten von C.________ dem Rechtsamt der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern überwiesen. 5. […] 6. Auf die Ausrichtung der Entschädigung und den Spesenersatz an A.________ wird verzichtet.