Gegenstand Vertretungsbeistandschaft Beschwerde gegen den Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau vom 25. Oktober 2016 (Referenz: 865117/2012-5785) Regeste: Verweigerung der Genehmigung von Beistandschaftsbericht und –rechnung wegen Pflichtwidrigkeit  Die Meldung des anerkannten Schadens an den Schadenpool sowie die Weiterleitung der Akten an die JGK sind nicht beschwerdefähig (E. 14).  Gründe für eine Verweigerung der Genehmigung von Rechnung und Bericht (E. 18.6 ff.).