12 Willen zu bilden und danach zu handeln. Gerade für diesen Fall aber hat sie vorgesorgt: Ihr Sohn D.________ soll an ihrer Stelle entscheiden. Nach dem Gesagten ergibt sich, dass die Urteilsunfähigkeit der Betroffenen hinsichtlich der im Vorsorgeauftrag genannten Aufgabenbereiche erstellt ist. Deshalb sind weitere Beweismassnahmen wie die Befragung der Betroffenen oder ihres Hausarztes Dr. O.________ durch das Gericht entbehrlich (vgl. oben Ziff. 27). Eignung der beauftragen Person