Aufgrund der medizinischen Prognose sei nicht anzunehmen, dass die Voraussetzungen der Urteilsfähigkeit wieder erlangt werden könnten (Vorakten p 9). Aufgrund dieses Zeugnisses ging die KESB Emmental in ihrem Entscheid vom 28. Oktober 2016 von einer Urteilsunfähigkeit der Betroffenen in Bezug auf die im Vorsorgeauftrag umschriebenen Aufgabenbereiche aus.