Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet somit hauptsächlich die Frage der Urteilsfähigkeit der Betroffenen. Vor dem Hintergrund der oben zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss die Betroffene deshalb in casu als prozessfähig betrachtet werden, da sie sonst keine Möglichkeit hätte, die im Entscheid der KESB Emmental festgestellte Urteilsunfähigkeit zu bestreiten. Ausserdem kommt der hier fragliche Vorsorgeauftrag, mit welchem eine umfassende Betreuung und Vertretung der Betroffenen sichergestellt wurde, einer umfassenden