16. Am 2. Februar 2017 wurde das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht in Kenntnis über einen Brief gleichen Datums gesetzt, welchen D.________ als Beistand – im Namen der Betroffenen und vertreten durch Rechtsanwalt E.________ – dem 6 Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin 2 zukommen liess. Er liess die auf die Rechtsanwälte N.________ und C.________. lautende Vollmacht der Betroffenen vom 18. November 2016 widerrufen und ersuchte B.________, Telefonate mit der Betroffenen zu unterlassen (KESGer-Akten p 133).