12. In der Folge beauftragte der Beistand D.________ einen Rechtsanwalt, um im Namen der Betroffenen deren Interessen im Beschwerdeverfahren zu vertreten (Schreiben von Rechtsanwalt E.________ vom 9. Januar 2017, KESGer-Akten p 75). Die Instruktionsrichterin verwies ihn für die nötige Zustimmung an die KESB Emmental (KESGer-Akten p 85).