4 Der Beschwerde wurde unter anderem eine Vollmacht der Betroffenen vom 18. November 2016 zugunsten der Rechtsanwälte N.________ und C.________ betreffend «Nachlass, Vorsorgeauftrag, etc.» beigelegt (BB 1). Entsprechend wird die Betroffene neben B.________ im Rubrum auch als Beschwerdeführerin 1 geführt. 9. Am 12. Dezember 2016 überbrachte die Betroffene persönlich, begleitet von Notar F.________, den Rückzug der Beschwerde der Zivilkanzlei des Obergerichts (KESGer-Akten p 37).