8. Daraufhin reichte Rechtsanwalt C.________ am 24. November 2016 im Namen der Betroffenen und von B.________ Beschwerde gegen den Validierungsentscheid vom 28. Oktober 2016 ein und stellte folgende Anträge (KESGer-Akten p 1 ff.): «1. Es sei die Validierung des Vorsorgeauftrages von Frau A.________ für nichtig zu erklären, eventualiter aufzuheben; 2. Sub-eventualiter: Es sei von der Einsetzung von Herrn D.________ als Vorsorgebeauftragten (sowie von Herrn F.________ als dessen Stellvertreter im Falle einer Verhinderung von Herrn D.________) abzusehen und eine amtliche Verbeiständung der Beschwerdeführerin 1 anzuordnen;