Hier stellt sich allenfalls die Frage, ob dieses Dokument als Vollmacht betrachtet werden kann. Dabei ist zu beachten, dass das mit der Vollmacht begründete Auftragsverhältnis mit dem entsprechenden Verlust der Handlungsfähigkeit erlischt (Art. 405 OR). Somit können Sie vorliegend 3 auch gestützt auf die „Beistandserklärung“ für Frau A.________ nicht rechtsgültig handeln.»