7. Kurz darauf teilte B.________ der KESB Emmental mit, dass sie von der Betroffenen im Rahmen einer Patientenverfügung bevollmächtigt worden sei und dass diese Vollmacht dem Vorsorgeauftrag vorgehe (sinngemäss, Rekonstruktion aus dem Antwortschreiben der KESB Emmental an B.________ vom 7. November 2016, Vorakten p 21). Die KESB Emmental klärte B.________ am 7. November 2016 über die Rechtslage auf und teilte ihr mit, dass der Vorsorgeauftrag aufgrund des vorgelegten Arztzeugnisses zu Recht validiert worden sei (Vorakten p 21). Sie hielt in ihrem Schreiben insbesondere Folgendes fest: