5. Am 20. Oktober 2016 erklärte sich D.________ gegenüber der KESB Emmental bereit und in der Lage, den Vorsorgeauftrag anzunehmen und reichte gleichzeitig ein Arztzeugnis von Dr. med. M.________ vom 18. Oktober 2016 ein (Vorakten p 13). Dr. med. M.________ bescheinigte gestützt auf den Abklärungsbericht der Memory Clinic des Spitals Emmental über die Untersuchungen vom 4. und 12. Oktober 2016, dass aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen der Urteilsfähigkeit im Hinblick auf die Besorgung finanzieller administrativer Angelegenheiten bei der Betroffenen nicht mehr gegeben seien.