2 geführt wird. Die Betroffene hatte der Gesellschaft (vor langer Zeit) ein zinsloses Darlehen von CHF 700‘000.00 gewährt, welches nach wie vor besteht (Beschwerde, KESGer-Akten p 11). Die Betroffene verfügt über ein steuerbares Vermögen von knapp CHF 9 Millionen und ein Einkommen (v.a. Vermögensertrag) von rund CHF 380‘000.00 pro Jahr (Vorakten, p 11).