3. Am 22. September 2016 unterschrieb die Betroffene eine vorgedruckte „Beistandserklärung“, mit welcher B.________ mit sofortiger Wirkung zu ihrer Beiständin ernannt werden sollte. Diese wäre beauftragt, alle geschäftlichen und privaten Angelegenheiten anzuordnen und auszuführen. Sie hätte insbesondere sofort die Stiftung «G.________» zu gründen, welche «den Nachlass» (recte wohl: die Nachlassregelung) zu Gunsten der Grosskinder und zu deren Ausbildung «bezweckt». Das bisherige Testament, beglaubigt durch Notar F.________, sollte per sofort ausser Kraft gesetzt werden.