Gegenstand Anpassung von Kindesschutzmassnahmen Kostentragung für Fachbegutachtung durch die betroffene Person gemäss Art. 63 Abs. 4 KESG Beschwerde gegen den Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland Ost vom 18. Oktober 2016