Seit 2014 seien mehrmals Gefährdungsmeldungen von verschiedenen Beteiligten eingegangen. In den entsprechenden Abklärungsberichten von Fachpersonen sei immer wieder auf die chronisch zerstrittene Situation zwischen den Schwestern hingewiesen worden. Vor diesem Hintergrund werde eine behördliche Anordnung einer Massnahme in Form einer Mediation bei einer dafür geeigneten Fachperson als angemessen und zielführend erachtet.