Sie mache diese Meldung, um sich selber zu schützen. 2.2 Die Beschwerdeführerin wurde am 19. August 2016 von der Vorinstanz angehört. Sie erklärte, ihre Schwester habe ihre eigene Meinung, die sie mit allen Mitteln durchsetzen wolle. Sie sprächen nicht mehr miteinander. Sie gehe ihrer Schwester aus dem Weg. Der Konflikt könne nicht gelöst werden. Die Situation sei hoffnungslos. Aus diesem Grund sehe sie nicht ein, warum ihnen eine Mediation weiterhelfen sollte. Sie wolle keine sinnlosen Gespräche führen und sei mit der Anordnung einer