2. 2.1 Am 28. Juli 2016 reichte D.________ bei der KESB Biel/Bienne (nachfolgend: Vorinstanz) eine Gefährdungsmeldung betreffend die Beschwerdeführerin ein. Sie erwähnte darin langjährige familiäre Konflikte, Schikanen, gegenseitige Schuldzuweisungen und Eskalationen bis zu Tätlichkeiten, welche ihren Alltag und das Zusammenleben mit ihrer Schwester in der gleichen Liegenschaft schwer belasteten resp. verunmöglichten. Sie fühle sich in ihrer Wohnung bedroht, und der «Lebenssinn komme ihr abhanden». Die Beschwerdeführerin verweigere jegliches Gespräch. Sie mache diese Meldung, um sich selber zu schützen.