19 48. In der Folge wird die Abweisung des uR-Gesuchs vor der Vorinstanz überprüft: 48.1 Die Vorinstanz wies das uR-Gesuch des Beschwerdeführers mit der Begründung ab, dass vorliegend die Aufhebung der fürsorgerischen Massnahme kurz bevorstand und im Zusammenhang mit der Verfügung von ambulanten Massnahmen keine in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht komplexen Fragen zu beantworten seien.