der von Rechtsanwalt B.________ aufgeworfenen Frage nach der fehlenden Bekanntgabe des Medikamentes und dessen Dosierung im Entscheid: Der dem angefochtenen Entscheid zugrunde liegende Bericht der UPD vom 4. August 2016 empfiehlt die regelmässige Konsultation (Frequenz gemäss Zustandsbild und Einschätzung der Behandler, mindestens alle 2 Wochen) sowie die (Depot- )Medikation mit Risperdal Consta. Insofern schlägt die Rüge des Beschwerdeführers, es sei in keiner Weise klar, welches Medikament der Beschwerdeführer nehmen solle, fehl (vgl. auch Entscheid Ziff. I/5.).