Ein Verzicht auf die Verabreichung der Depotmedikation würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der Beschwerdeführer in naher Zukunft erneut notfallmässig hospitalisiert werden müsste (vgl. bereits oben E. 39). Dass die angeordneten Massnahmen erfolgsversprechend sind, zeigt der Bericht der UPD vom 4. August 2016, wonach sich das Zustandsbild des Beschwerdeführers unter der aktuellen Depotmedikation mit Risperdal Consta verbessert und stabilisiert hat (vgl. E. 25).