14 41.2.1 Der Entscheid der Vorinstanz stützt sich auf Art. 437 ZGB i.V.m. Art. 32 und 33 KESG. Damit liegt eine hinreichende gesetzliche Grundlage i.S.v. Art. 36 Abs. 1 BV vor. 41.2.2 Mit Bezug auf das öffentliche Interesse i.S.v. Art. 36 Abs. 2 BV gilt es hervorzuheben, dass der Beschwerdeführer nach wie vor der medikamentösen Behandlung bedarf. Der Beschwerdeführer leidet seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, mithin an einer psychischen Störung, die behandlungsbedürftig ist.