Gemäss Bundesrat sollten «Zwangsmassnahmen zugelassen werden können, aber nicht im Sinne der zwangsweisen Vorführung einer Person, sondern im Sinne des Zwangs, dass beispielsweise ein Medikament zu Behandlung während einer bestimmten Dauer eingenommen werden muss.» Die Kantone seien demnach befugt zuzulassen, dass Medikamente angeordnet werden können, aber es sei selbstverständlich so, dass man sie nicht zwangsweise verabreichen könne. Die Einnahme selbst erfolge nicht unter Zwang. Die Personen würden auch nicht in diesem Sinne vorgeführt, um dann diese Medikamente zu nehmen. Die Einnahme selbst sei freiwillig (Amtl.