In der Praxis von grosser Relevanz ist die Medikamentenabgabe. Insbesondere bei Chronischkranken lässt sich mit Medikamentenabgaben und Depotmedikationen die FU verkürzen bzw. vermeiden. Die KESB ist daher zur Anordnung von medizinisch indizierten Behandlungen befugt (Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über den Kin- des- und Erwachsenenschutz [KESG] und zum Dekret über die Anpassung von Dekreten an das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz [nachfolgend: Vortrag zum KESG], S. 17 f.).