29. Am 17. November 2016 wurde der Beschwerdeführer aufgrund einer Gefährdungsmeldung der UPD vom 16. November 2016 mit Antrag auf direkte Zuführung in die UPD (pag. 43) zum 24. Mal in der UPD Bern untergebracht (ärztliche fürsorgerische Unterbringung). Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die mit Entscheid der Vorinstanz vom 31. August 2016 verordnete Medikation mit Risperdal Consta verweigert und sich zunehmend angetrieben, bedrohlich und angespannt gezeigt habe, sobald mit ihm die Notwendigkeit einer Medikation besprochen worden sei.