In diesem Sinne habe der Beschwerdeführer die UPD Bern nach Vorgabe der behandelnden Ärzte aufzusuchen. Zusätzlich werde anlässlich dieser Termine der Verlauf kontrolliert und es würden therapeutische Gespräche stattfinden. Das bestehende Casemanagement solle zumindest in der Anfangsphase weitergeführt werden. Zum Erfolg eines Austritts gehöre auch, dass die übrigen ambulanten Weisungen eingehalten würden.