26. Anlässlich der persönlichen Anhörung vom 26. August 2016 vor der Vorinstanz gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er die UPD Bern alle zwei Wochen besuchen werde, um ein Gespräch mit einem Psychiater zu führen. Sofern die Vorinstanz die Medikation verfüge, werde er sich daran halten.