16. Am 27. Januar 2017 teilte das zuständige Behördenmitglied dem KESGer mit, dass der Bericht der UPD bis Ende Januar 2017 in Aussicht gestellt worden, aber noch nicht eingetroffen sei. Aufgrund der telefonisch mitgeteilten Informationen der UPD Bern vom 13. und 27. Januar 2017 werde die Vorinstanz den Entscheid nicht in Wiedererwägung ziehen (vgl. unten E. 31). Der Beschwerdeführer sei per 12. Januar 2017 vom stationären in den teilstationären Bereich übergetreten und erhalte die Depotmedikation nunmehr auf der Station Flügel. Es werde deshalb beantragt, das Beschwerdeverfahren weiterzuführen. II. Formelles