13. Am 23. Dezember 2016 teilte die Vorinstanz dem KESGer mit, dass sich der Beschwerdeführer nach wie vor zwecks stationärer Behandlung in der UPD Bern aufhält. Gemäss Dr. med. E.________, UPD Bern, Station Flügel, werde der Beschwerdeführer bis anfangs Januar 2017 noch stationär auf seiner Station behandelt und danach auf die Station Lenoir verlegt, wo schrittweise über die tagesklinische Behandlung das ursprünglich verfügte ambulante Setting eingerichtet werde. Aktuell werde Risperdal Consta in Depotmedikation verabreicht, was der Beschwerdeführer widerwillig zulasse.