9. Am 11. November 2016 beantragte die Vorinstanz im Rahmen ihrer Vernehmlassung die vollumfängliche Abweisung der Anträge des Beschwerdeführers unter Hinweis auf die Begründung im angefochtenen Entscheid. Weiter reichte sie die FU- und Beistandsakten betreffend den Beschwerdeführer ein (pag. 29).