8. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2016 bestätigte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschwerdeführers sinngemäss dessen Beschwerde vom 25. September 2016 gegen den Entscheid der Vorinstanz (pag. 15 ff.) und stellte die folgenden Rechtsbegehren (pag. 16): 1. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren vor der KESB betr. Anordnung ambulanter Massnahmen in meiner Person ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu gewähren.