Weiter werden sie eingeladen, der KESB begründet Antrag zu stellen, wenn die ambulanten Massnahmen veränderten Verhältnissen angepasst werden müssen. 4. Die Einhaltung und Weiterführung der ambulanten Massnahmen wird spätestens per 31.08.2018 erstmals überprüft und die UPD Bern werden eingeladen, bis spätestens 30.06.2018 einen ärztlichen Bericht zur Frage der Weiterführung bzw. der allfälligen Anpassung oder Aufhebung der ambulanten Massnahmen zu erstatten. 5. [Regelung betreffend Abrechnung durch die UPD Bern für die fürsorgerische Unterbringung] 6. [Regelung betreffend Kosten der Therapie und Wohnbegleitung]