3. Die UPD Bern sowie die Wohnbegleitung der Heilsarmee und die D-Stiftung.________ werden aufgefordert, der KESB mitzuteilen, wenn A.________ den ambulanten Massnahmen gemäss Ziff. 2 nicht nachkommt. Weiter werden sie eingeladen, der KESB begründet Antrag zu stellen, wenn die ambulanten Massnahmen veränderten Verhältnissen angepasst werden müssen.