4. Mit Schreiben vom 12. August 2016 an die Vorinstanz verlangte der Beschwerdeführer, vertreten durch den Verein C.________, die jährliche Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung sowie die Entlassung. Weiter beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege und die Bestellung von Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend Rechtsanwalt B.________), als unentgeltlichen Rechtsbeistand (nachfolgend: uR-Gesuch), unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Für die Einleitung des Verfahrens machte der Verein C.________ einen Honoraranspruch in der Höhe von CHF 425.00 geltend, welcher durch die Vorinstanz zu entschädigen sei. Rechtsanwalt B.__