14 9. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern das ausgerichtete amtliche Honorar zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist. 10. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Beschwerdegegnerin, vertreten durch Fürsprecher D.________ - der Vorinstanz Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern