24.8 Weiter beantragt der Beschwerdeführer, es sei ihm Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt beizuordnen. Ein amtlicher Anwalt ist ihm für das Verfahren vor oberer Instanz zu gewähren, da es sich vorliegend um ein schriftliches Verfahren mit erhöhten prozessualen Vorschriften handelt, deren Missachtung aus Unkenntnis Nachteile nach sich ziehen könnten. Die neuste Rechtsprechung zu Art. 301a ZGB erging erst im Jahre 2016, weshalb sie gerade für Laien noch nicht unbedingt bekannt sein konnte. Ebenso gebietet der Grundsatz der Waffengleichheit, auch dem Beschwerdeführer einen Anwalt beizuordnen.